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DIN 5008 oder: Wieso darf ich nicht schreiben wie ich will?

Sprache, Texttipp

Zunächst einmal das Offizielle: bei der DIN 5008 handelt es sich um eine durch den nationalen Gremium Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen – Fachbereich Bürotechnik, Bankwesen und elektronisches Geschäftswesen (NA 043-03 FB) erlassene Regelung, die die Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung festlegt.

Damit ist gemeint, dass möglichst jedweder Briefverkehr den gleichen Aufbau hat, dass jede Telefonnummer gleich geschrieben wird, jede E-Mailadresse gleich geschrieben wird und auch jede Abkürzung identisch geschrieben wird. Was jetzt seht „deutsch“ klingt, hat jedoch viele Vorteile. Denn hey – wenn es keine Regelung gibt, dann darf ich das doch schreiben wie ich möchte, oder?

Und wenn man viel mit dem Ausland zu tun hat, so lernt man schnell zu schätzen, wenn Telefonnummer nach einem bestimmten Schema F geschrieben werden. Hier besagt die DIN 5008 übrigens, dass Vorwahl und Telefonnummer lediglich durch ein Leerzeichen (nicht durch einen Bindestrich wie viele immer noch schreiben!) getrennt werden. Nur eine Durchwahl darf durch den Bindestrich von der Telefonnummer getrennt werden. Also: 0241 123456-78. Und fügt man die Landesdurchwahl noch an, so gibt es auch hier die Vorgabe: +49 241 123456-78.

Auch das Datum wirft immer wieder Fragen auf. Doch richtig ist es, das Datum wie folgt zu schreiben:

  • 03.2019
  • 2019-03-27
  • März 2019

Die Schreibweise mit Jahr-Monat-Tag hat sich noch nicht immer durchgesetzt, da es doch sehr ungewöhnlich im fließenden Schreiben ist. Abstand sollte übrigens grundsätzlich von der Schreibweise des Datum mit „/“ genommen werden. Dies lässt – grade im internationalen Schriftverkehr – viel zu viel Interpretationsspielraum. Denn im amerikanischen werden Tag und Monat umgekehrt gelesen. Und es wäre doch sehr ärgerlich, wenn man zu einer Tagung am 2019/02/01 einlädt, diese also am 1. Februar plant, die Amerikaner aber bereits am 2. Januar anreisen 😊

Und selbst die Grußformel ist in der DIN 5008 geregelt. So wird diese nach einer Leerzeile an das Ende des Briefes / der E-Mail angefügt und ohne Punkt oder Komma auslaufen gelassen. Eine Unterschrift erfolgt in den danach folgenden drei Leerzeilen, bevor danach der eigene Name geschrieben steht. Bei einer E-Mail sind natürlich keine drei Leerzeichen nötig.

Die DIN 5008 regelt – wie eingangs erwähnt – auch den Aufbau eines Briefes. Das hat den Vorteil, dass bei Fensterumschlägen das Adressfeld auch tatsächlich sichtbar ist, dass niemand wichtige Bestandteile für die weitere Korrespondenz vermisst und das auch das Abheften einfach möglich ist. Außerdem wirkt ein immer identischer Aufbau seriös und stärkt die Außenwirkung des Unternehmens.

Die DIN5008 ist übrigens eine Empfehlung – daran halten musst du dich nicht. Doch du solltest gründlich überlegen, wieso du es nicht tust – denn ein nicht Einhalten sorgt oftmals für Verwirrung und unnötige Mehrarbeit.

In dem Sinne: Freuen wir uns doch einmal, dass uns in Deutschland eine Regelung anhand gegeben wird, die uns das Leben tatsächlich einfacher macht.

Foto: Photo by rawpixel.com from Pexels

28. März 2019/von Frank Bärmann
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