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Groß- und Kleinschreibung von „du/Du“, „sie/Sie“, „ihr/Ihr“

Immer wieder liest man in geschäftlichen Texten wie E-Mails, Newslettern, Broschüren und Blogartikeln, aber auch in privaten Texten, dass die sogenannten Anredepronomen mal groß und mal klein geschrieben werden. Gemeint sind damit z. B. du/Du und ihr/Ihr. Hier herrscht offenbar Wildwuchs, feste Regeln für Groß- oder Kleinschreibung scheint es nicht zu geben. Oder doch?

Um dieses nervige Problem zu beheben, haben wir uns gedacht, Licht in die Dunkelheit der Anredepronomen zu bringen. Die beste Antwort dazu, liefert uns der Duden.

In der Regel werden die Formen des Anredepronomens „du“ kleingeschrieben, ebenso dann auch die der Mehrzahl „ihr“. Die Kleinschreibung gilt darüber hinaus auch für die Formen der Possessivpronomen „dein“, „euer“ und auch für „deinesgleichen“, „deinerseits“ usw.

Wenn der Absender/Autor den Leser aber persönlich anspricht, darf/kann man An-redepronomen, aber auch die Possessivpronomen wie „dein“ und „euer“ groß-schreiben.

Ein Beispiel dazu wäre: Liebe Mama, schade, dass du/Du nicht mit in den Urlaub kommen konntest.
Man hat also die Wahl.

Anders sieht das bei der Höflichkeitsform „Sie“ aus. Sprichst du jemanden in der Höflichkeitsform von „du“ an und verwendest du die Anredefürwörter Sie, Ihr, Ihre, Ihren, Ihnen, Ihrem, dann schreibst du diese Anredefürwörter immer groß. Logisch.
Denn, das kleine „sie“ würde hier auch oft einen anderen Sinn des Satzes bringen.

Ein Beispiel:
Entschuldigung, darf ich Sie zu einem Kaffee einladen?“ Hier wird die 2. Person des Personalpronomens in der Höflichkeitsform genutzt und ein Adressat direkt an-gesprochen.
Entschuldigung, darf ich sie zu einem Kaffee einladen?“ Hier wird die 3. Person des Personalpronomens genutzt und kein Adressat direkt angesprochen. Gemeint sein könnte z. B. eine Frau (Singular) oder Gruppe (Plural) von Menschen in der Nähe.

Bild: ElisaRiva / pixabay / CC0 Creative Commons