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Was zusammengehört, soll auch zusammenbleiben: Regelungen zur Getrennt- und Zusammenschreibung

Texttipp

Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von Substantiven: Viele kennen die Regeln hierfür nicht genau und schreiben daher viele Wörter unbemerkt falsch. Wir versuchen heute, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Der Grund der Überlegungen ist dabei natürlich der, dass Wörter gut lesbar sein sollen, sowie die Betonung erkannt werden kann.

„Wörter, die zusammen einen Begriff bilden, werden gemäß der geltenden Rechtschreibung entweder zusammengeschrieben oder es wird ein Bindestrich gesetzt.“
(Klaus Mackowiak)

Generell gilt also das Prinzip, dass Worte, die zusammengehören, auch zusammengeschrieben werden. Beispiel: Rastplatz.
Das gleiche gilt für die Bildung der Substantive aus einem Substantiv + Verb. Beispiel: das Autofahren, das Spazierengehen, das Wütendwerden.

Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen wird ein Bindestrich gesetzt:

Bindestriche gekonnt setzen

… zum hervorheben

Möchtest du den vorderen Bestandteil hervorheben, so ist ebenfalls eine Schreibweise mit Bindestrich möglich. Beispiel: Zitronenlimonade vs. Zitronen-Limonade (keine Holunder-Limonade).

…zum besseren Lesen

Auch um ein Wort übersichtlicher zu gestalten, kann ein Bindestrich zwischen den Bestandteilen helfen, das Wort besser zu lesen, Beispiel: Desktop-Publishing vs. Desktoppublishing. Aber Vorsicht: ein Bindestrich kann auch die Bedeutung ändern. Beispiel: Online-Marketingseminar vs. Onlinemarketing-Seminar.

…bei der Kombination von fremden und deutschen Wortteilen

Hier ist ein Bindestrich ein Muss. Beispiel: Social-Media-Unternehmen. Vergisst man hier den Bindestrich (auf diese Schreibweise trifft man oft im Netz) nach „Social“, so nennt man ein soziales Medienunternehmen, das mit einem Social-Media-Unternehmen nichts gemein hat.

Ein Tipp noch: Manchmal sagt deine Autokorrektur in Word, dass eine Schreibweise falsch sei. Schaue dann lieber in Duden Online oder nutze die Online Rechtschreibeprüfung von Duden unter http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online. Oft hat Word nämlich keine Ahnung.

17. Dezember 2018/von Frank Bärmann
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1 Kommentar
  1. Stella_01 sagte:
    22. April 2026 um 11:49

    Hallo, liebe Autoren,

    vielen Dank für Euren Beitrag.

    Ich finde, Ihr habt da gleich mindestens zwei Fehler begannen, dafür z.T. gleich dreimal.

    Bindestriche gekonnt setzen
    … zum hervorheben

    Die Auslassungspunkte schreibt man nicht direkt ans Wort geklebt, das würde nämlich bedeuten, dass da ein Teil des Wortes ausgelassen wurde, was eindeutig nicht der Fall ist.

    Und zweitens, das Wort nach der Präposition zum ist ein Nomen, muss also großgeschrieben werden.

    Freundliche Grüße
    Stella Beck

    Antworten

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