Darf man sich bei Journalisten bedanken?

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Es ist unabdingbar: Wer Pressearbeit leistet, muss Beziehungen mit Journalisten pflegen und hegen. Je besser der Draht zu den Medien, desto leichter fällt es dir oft, einen Artikel in der Presse unterzubringen. Durch gute Beziehungen weißt du, was der Journalist will, was zum Medium passt und der Journalist seinerseits kennt die Qualität deiner Arbeit. Netzwerken ist deshalb wichtig und richtig.

Wo aber liegt die Grenze? Darf ich mit meinem Lieblingsredakteur abends etwas trinken gehen? Darf ich meinem liebsten Chef vom Dienst ein Weihnachtsgeschenk machen? Was sagt der Presse-Kodex? Werde ich durch ein nett gemeintes „Danke“ zur Persona non grata? Wir klären euch auf.

Grundsätzlich ist die Verbindung von Presseinhalten und Vergütungen jeglicher Art ein absolutes No-Go. Der Pressekodex ist hier eindeutig und sagt in Ziffer 15 (Vergütungen):

„Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig. (…) Schon der Anschein, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion könne beeinträchtigt werden, ist zu vermeiden.“

Sich vor der Veröffentlichung deines Artikels mit einem Geschenk zu bedanken, ist also eine sehr schlechte Idee. Wenn du einem befreundeten Journalisten aber unbedingt eine Freude machen willst, gibt es eine winzige Grauzone, in der du dich partout bewegen solltest. Der Kodex spricht von „Einladungen oder Geschenke(n) (..), deren Wert das im gesellschaftlichen Verkehr übliche und im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendige Maß“ überschreiten. Ein kleines Geschenk von geringem Wert ist also offensichtlich erlaubt, sofern es die Recherche oder Berichterstattung nicht beeinflusst. Diese muss jederzeit absolut unabhängig von der Annahme eines Geschenks oder einer Einladung bleiben.

Aber seien wir mal ehrlich: Es muss ja auch nicht immer etwas Materielles sein, oder? Oft sind eine winzige Kleinigkeit oder ein ehrlich nett gemeintes Wort auch viel schöner als ein lieblos gekauftes Geschenk. Und gerade Journalisten sollten gut gewählte Worte zu schätzen wissen.

PS: Umgekehrt gilt der Pressekodex übrigens auch: Die Veröffentlichung deines Artikels darf auch von Seiten des Journalisten nicht an eine bezahlte Werbung in der Zeitschrift gekoppelt sein. Versucht ein Redakteur also, die Veröffentlichung deiner Texte von einer bezahlten Anzeige abhängig zu machen, lass dich nicht darauf ein. Das ist unseriös und unethisch, denn der Kodex gebietet auf „eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken“ (Pressekodex Ziffer 7) zu achten.

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