Ghostwriting in Marketing und PR

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Vielen von euch dürfte der Guttenberg-Skandal noch in Erinnerung sein. Dem damaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wurde nicht nur sein Doktortitel wegen massiver Plagiatsvorwürfe aberkannt, er stand sogar im Verdacht, seine gesamte Doktorarbeit nicht selbst angefertigt, sondern einen Ghostwriter beauftragt zu haben. Einen Ghostwriter?

Was genau ist Ghostwriting?

Beim Ghostwriting beauftragt ein Kunde (Auftraggeber) einen Ghostwriter (Auftragnehmer) mit dem Schreiben eines Werkes gegen Entlohnung. Die Gründe hierfür sind z. B. Zeitmangel, fehlende Motivation oder der Mangel an Schreibtalent.  Üblicherweise sind es größere Werke wie Bücher, Reden oder wissenschaftliche Arbeiten (siehe Guttenberg), die durch einen Ghostwriter für den Auftraggeber erstellt werden. Im Grunde kann es aber auch ein Presseartikel, ein kurzer Vierzeiler oder ein Tweet sein.

Ist Ghostwriting legal?

Abgesehen von dem Sonderfall des akademischen Ghostwritings ist das Schreiben eines Werkes im Auftrag einer anderen Person, welches diese dann als ihr eigenes Werk deklariert, völlig legal.

Im akademischen Umfeld ist diese Art des „Schreiben Lassens“ allerdings problematisch. Reicht ein Student oder Doktorand seine wissenschaftliche Arbeit bei der Universität ein, muss er in der Regel eidesstattlich bestätigen, dass er die Arbeit selbst und ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Hat er nun einen Ghostwriter mit der Anfertigung der Arbeit beauftragt und die Erklärung dennoch abgegeben, könnte er sich wegen einer falschen Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB) strafbar machen. Der Ghostwriter muss den Auftraggeber hier unbedingt darauf aufmerksam machen, dass die angefertigte Arbeit nur als Vorlage gedacht ist und er die Arbeit nicht 1 zu 1 bei der Universität abgeben darf.

Generell ist Ghostwriting also erlaubt und in vielen Bereichen sogar gang und gäbe, beispielsweise in der Politik, Wirtschaft und im Marketing.

Grundlage für das Ghostwriting ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer (Ghostwriter) und Auftraggeber. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werkvertrag, in dem vereinbart wird, welche Leistung der Ghostwriter erbringt und welches Honorar er dafür erhält.

Durch die Vereinbarung überträgt der Ghostwriter die Nutzungsrechte an dem Werk (also zum Beispiel an einem Buch) auf seinen Auftraggeber. Achtung! Das Urheberrecht verbleibt jedoch immer beim Autor, denn nach deutschem Recht kann das Urheberrecht nicht abgetreten werden.

Ghostwriting in unserer Branche

Als Agentur (Dienstleister) schreiben wir jeden Tag Texte für unsere Kunden, die diese in ihrem Namen auf ihren Social-Media-Kanälen, in deren Blogs oder in Zeitungen und Zeitschriften etc. veröffentlichen. Wir Agenturleute arbeiten also jeden Tag als Ghostwriter.

Ab und zu sind es dann auch mal umfangreichere Werke, zum Beispiel haben wir schon zwei Bücher als Ghostwriter verfasst.

Was wir bei unserer Arbeit immer deutlich hervorheben (müssen): Auch wenn der Kunde uns mit dem Schreiben eines Textes bzw. dem Anfertigen eines Werkes beauftragt und wir ihm vertraglich das Nutzungsrecht einräumen (er also den Text unter seinem Namen bzw. dem Namen seiner Firma veröffentlichen darf), so ist und bleibt das Werk das geistige Eigentum des Urhebers.

Aber keine Sorge: Den Fall, dass der Urheber verlangen darf, die Veröffentlichung eines Textes z. B. im Falle eines Streits zurückzunehmen, kann man vertraglich ausschließen.

Was kostet Ghostwriting?

In der Regel werden Ghostwriter nach Honorarstunden bezahlt. Bei kleineren Werken kann man den Aufwand für das Anfertigen eines Textes gut bemessen. Bei großen Projekten wie z.B. einem Buch geht das nicht mehr. Hier kommen schnell einige Hundert Arbeitsstunden zusammen. Eine 1 zu 1 Entlohnung nach Stunden ist dabei auch kaum noch möglich. Hier treffen Auftragnehmer und Auftraggeber meistens eine Einzelvereinbarung.

Wenn ihr also darüber nachdenkt, ein Buch oder eine wissenschaftliche Arbeit (zu schreiben und) zu veröffentlichen, dann denkt an uns.

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